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Einreise Botswana
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit gültigem Visum für Botsuana, s.u.
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten möglichst noch mehr Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise mit dem regulären Reisepass kein Visum. Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist beschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.
Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist hingegen ein gültiges Visum erforderlich. Auch wenn in Einzelfällen auf dem Luftweg (am Flughafen in Gaborone) die Einreise mit vorläufigem Reisepass ohne Visum gestattet wurde, wird wie auch für Aufenthalte über 90 Tage oder Arbeitsaufnahme die vorherige Einholung eines Visums und dazu die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Botsuana in Berlin dringend empfohlen, um keine Zurückweisung oder Ablehnung der Beförderung durch die Fluggesellschaft zu riskieren.
Minderjährige
Für Kinder unter 18 Jahren muss ein Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen.
Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Alle Unterlagen sind ggf. mit amtlicher Übersetzung ins Englische erforderlich.
Die südafrikanischen „Immigration Regulations 2014“ enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana z.B. im Transit über den Flughafen Johannesburg betreffen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise zu Südafrika.